Wegen Aufruf zur Desertion freigesprochen - Verurteilung wegen Beleidigung der Bundeswehr


Am Mittwoch, den 3. August 2000,  fand in Nürnberg ein Prozeß gegen den Landesgeschäftsführer der DFG-VK Bayern statt. Die Anklage lautet: Aufruf zur Desertion und Beleidigung der Bundeswehr. Im Laufe der fünfstündigen Verhandlung mit zahlreichen Beweisanträgen der Verteidigung wurde der Vorwurf, rechtswidrig zur Desertion aus Anlaß des Jugoslawien-Krieges aufgerufen zu haben, fallengelassen.

Ein Beweisantrag der Verteidigers RA W.  Kaleck aus Berlin war, die Mitarbeiter der Abteilung Ermittlungen des Sekretariats von Amnesty International London, GB, als sachverständige Zeugen bezüglich der Kriegsverbrechen der NATO zu laden. Der Vorsitzende Richter Gruber lehnte dies aber mit der Begründung ab, daß die Tatsache, daß diese "bedauerlichen Ereignisse" stattgefunden hätten, als wahr unterstellt werden können. So wurde in Anbetracht der besonderen damaligen Situation zur Zeit des Desertionsaufrufes während des Krieges der Teil der Anklage fallengelassen.

Inkonsequenterweise wurde die angebliche Beleidigung der Bundeswehr weiter verfolgt und schließlich mit DM 2.700 DM verurteilt. Eine Argumentation der Verteidigung war, daß gerade in Zeiten des Krieges exponierte Kritik gedeckt von der Meinungsfreiheit möglich sein muß. Ganz besonders bei der Tatsache, daß der Krieg in weiten Teilen der Bevölkerung mittlerweile kritischer betrachtet wird und von dem offensichtlichen Verstoß gegen das Grundgesetz mit dem dort festgeschriebenen "Verbot eines Angriffskrieges" (§ 80 StGB), die Rede ist. Der Angeklagte zeigte die zweifelhafte deutsche militärische Tradition von der Kaiserzeit über den Hitlerfaschismus bis zu den heutigen "demokratisch legitimierten" Angriffskriegen auf. Der Angeklagte Jost Gruber kritisierte, daß ungeniert über die weltweite "Interventionsfähigkeit" der Bundeswehr diskutiert wird und die fatalen Folgen dieser neuen deutschen Militärdoktrin kaum beachtet werden. Auf all die vorgebrachten Argumente ging weder die Staatsanwaltschaft, noch das Gericht ausreichend ein. Noch im Gerichtssaal kündigte die Verteidigung Revision an.

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